Reformen, Personalmangel, Kostendruck, Digitalisierung, Patientenzentrierung und Vernetzung sind nur einige der Begriffe, die die deutsche Krankenhauslandschaft aktuell prägen und vor bedeutende Herausforderungen stellen. Angesichts dieser Situation strebt die geplante politische Krankenhausreform vor allem danach, die medizinische Versorgung in Deutschland sicherzustellen und zu optimieren, bürokratische Hürden abzubauen und die Qualität der Behandlungen zu gewährleisten und zu verbessern. Ein zentraler Leitgedanke ist dabei „Spezialisierung“, sodass Patientinnen und Patienten darauf vertrauen können, dass Krankenhäuser Leistungen in Bereichen anbieten, in denen sie über ausreichende Erfahrung verfügen. Dabei sollen Leistungsgruppen und -bereiche nicht nur als nüchternes Zahlenwerk betrachtet werden, sondern konkrete und komplexe medizinische Zusammenhänge umfassen. Im Fokus steht das Versorgungsangebot, das den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten gerecht wird.
Die sechs großen Säulen der geplanten Reform
Die geplante Krankenhausreform verfolgt sechs Hauptziele, um die medizinische Versorgung in Deutschland zu verbessern und den aktuellen Herausforderungen zu begegnen:
- Regionale Versorgungskonzepte: Bedarfsgerechte Versorgung für alle Regionen
Die Reform zielt darauf ab, eine bessere Vernetzung und Koordination zwischen Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen zu erreichen, um eine bedarfsgerechte Versorgung der Patienten in verschiedenen Regionen sicherzustellen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass auch in ländlichen Gebieten eine hochwertige medizinische Versorgung gewährleistet wird.
- Notfallversorgung: Schnelle und effiziente Hilfe in Notfällen
Ein besonderer Fokus liegt auf der Optimierung der Notfallversorgung, um lange Wartezeiten zu reduzieren und eine effiziente Behandlung von Notfällen zu gewährleisten. Dadurch sollen Patientinnen und Patienten in akuten Situationen schnell die dringend benötigte medizinische Hilfe erhalten.
- Qualitätssicherung: Hohe Behandlungsqualität und Reduzierung unnötiger Eingriffe
Es sollen noch strengere Qualitätsstandards für Krankenhäuser eingeführt werden, um eine hohe Behandlungsqualität zu gewährleisten und unnötige medizinische Eingriffe zu reduzieren. Dies soll vor allem auch zur langfristigen Verbesserung der medizinischen Versorgung beitragen.
- Digitalisierung: Effiziente Prozesse und bessere Kommunikation
Die geplante Reform legt einen Schwerpunkt auf die verstärkte Digitalisierung im Gesundheitswesen. Der Ausbau digitaler Technologien und elektronischer Patientenakten/Patientenportale soll die Prozesse effizienter gestalten und die Kommunikation zwischen den medizinischen Einrichtungen erleichtern. Dadurch sollen Abläufe optimiert und die Qualität der Behandlungen weiter verbessert werden.
- Finanzierung und Investitionen: Unterstützung für Krankenhäuser
Die Bundesregierung plant eine finanzielle Umverteilung in Krankenhäusern, um die Modernisierung der Infrastruktur und die Anschaffung neuer medizinischer Geräte zu ermöglichen. Dadurch sollen die Krankenhäuser besser ausgestattet werden, um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden.
- Fachkräftemangel: Förderung von Aus- und Weiterbildungen
Um dem bestehenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken und eine bessere Personalausstattung sicherzustellen, enthält die Reform Maßnahmen zur Förderung von Aus- und Weiterbildungen im Gesundheitssektor. Dadurch sollen qualifizierte Fachkräfte gewonnen und langfristig an die Krankenhäuser gebunden werden.
Eckpunkte der Reform im Detail
Dem erzielten und vor der Sommerpause veröffentlichten Eckpunktepapier (Stand Juli 2023) ging eine monatelange Verhandlung zwischen Bund und Ländern voraus. Gemäß Eckpunktepapier soll durch die Krankenhausreform eine qualitativ hochwertige, flächendeckende und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung sicherstellen und gleichzeitig den Herausforderungen der Zukunft gerecht werden.
Im Kern soll das Finanzierungssystem geändert werden – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will die DRG-Fallpauschalen in Krankenhäusern anpassen und so den Kostendruck senken. Erklärtes Ziel ist, die Versorgung also stärker von finanziellem Druck zu lösen, sodass der sogenannte „Hamsterrad-Effekt“ ausbleibt.
Das Konzept besteht aus drei Kernelementen: der Einführung von einheitlichen Krankenhauslevel, von Leistungsgruppen und von der Vorhaltung. Das heißt konkret, dass Leistungsgruppen noch genauer definiert werden (wie zum Beispiel „Kardiologie“ anstelle allgemeiner Bezeichnungen wie „Innere Medizin“) und einheitliche Qualitätsvorgaben etwa bei der Ausstattung, bei Personal und Behandlungserfahrungen sicherstellen sollen. Auch sollen Krankenhäuser schon für das Vorhalten von Personal, Leistungen und Technik eine entsprechende Vergütung bekommen – das sogenannte Vorhaltebudget. Eine Einordnung in mehrstufige Level, von der wohnortnahen Grundversorgung zu Regel- und Schwerpunktversorgung bis zur Maximalversorgung, wird noch genauer definiert. Ein Leitgedanke ist die Spezialisierung. Patienten sollen sich darauf verlassen können, dass Krankenhäuser Leistungen in den Bereichen anbieten, in denen sie ausreichend Erfahrung mitbringen.
Ausblick und Umsetzung
Der Gesetzentwurf wird aktuell erarbeitet, bis das Gesetz Anfang 2024 in Kraft treten soll. Danach ist eine schrittweise Umsetzung in den Krankenhäusern geplant. Dies erfordert Zeit und vor allem eine enge Zusammenarbeit aller Akteure, um eine nachhaltige und zukunftsorientierte Gesundheitsversorgung sicherzustellen.
Eckpunktepapier und Presseerklärung unter www.bundesgesundheitsministerium.de