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Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG): Investitionsprogramm zu Digitalisierung und Notfallkapazitäten für Krankenhäuser

Erfahren Sie mehr über das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) von 2020 und wie es Krankenhäusern die Möglichkeit gibt, Fördermittel für die Digitalisierung, IT-Sicherheit und den Ausbau von zukunftsweisenden Notfallkapazitäten zu beantragen. Förderung […]

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Krankenhauszukunftsgesetz

Erfahren Sie mehr über das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) von 2020 und wie es Krankenhäusern die Möglichkeit gibt, Fördermittel für die Digitalisierung, IT-Sicherheit und den Ausbau von zukunftsweisenden Notfallkapazitäten zu beantragen.

Förderung der Digitalisierung im Gesundheitswesen:
Das KHZG hat das Ziel, eine moderne digitale Infrastruktur im Gesundheitswesen aufzubauen, um die interne und sektorübergreifende Versorgung zu verbessern und die Effizienz im Gesundheitswesen zu steigern. Durch Fördergelder sollen innovative Lösungen, insbesondere im Bereich E-Health und Telemedizin, ermöglicht werden. Insgesamt stehen bundesweit Fördergelder in Höhe von 4,3 Milliarden Euro über den Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) zur Verfügung. Davon werden 3 Milliarden Euro vom Bund und 1,3 Milliarden Euro von den Ländern bereitgestellt. Krankenhäuser können ihren Förderbedarf bei den Ländern anmelden, die anschließend über die Beantragung der Fördermittel beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) entscheiden. Nicht beantragte Bundesmittel werden bis Ende 2023 an den Bund zurückgeführt.

Chancen für förderberechtigte Krankenhäuser:
Alle Krankenhäuser, die in den Krankenhausplan des jeweiligen Bundeslandes aufgenommen sind, haben die Möglichkeit, Fördermittel zu beantragen. Das KHZG sieht insgesamt elf verschiedene Förderbereiche vor, darunter die Implementierung von Patientenportalen für digitales Aufnahme- und Entlassmanagement, die elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen sowie das digitale Medikationsmanagement.

Zeitplan und aktueller Stand:
Das KHZG trat am 29. Oktober 2020 in Kraft, und seit dem 1. Januar 2021 werden die Fördergelder vom Bund bereitgestellt. Der Antragszeitraum endete am 31. Dezember 2021. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass Kliniken, die nach dem 2. September 2020 Maßnahmen ergriffen haben, rückwirkend Fördermittel beantragen können. Um finanzielle Abschläge zu vermeiden, müssen bestimmte Maßnahmen bis 2025 umgesetzt werden.

Erfolge und Verlängerung des Krankenhauszukunftsfonds:
Bisher wurden über den Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) bereits 6070 Anträge gestellt, und die bewilligten Fördermittel belaufen sich auf rund 2,9 Milliarden Euro. Krankenhäuser nutzen diese Chance, um ihre digitale Infrastruktur zu verbessern und innovative Lösungen einzuführen. Die Verlängerung des KHZF bis 2024 ermöglicht es den Krankenhäusern, auch in Zukunft von den Fördermöglichkeiten zu profitieren.